Sichthüllen - 0.12 mm

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Sichthüllen, welche dem Schutz von Dokumenten dienen, bestehen herkömmlicher Weise aus Kunststofffolie. Je nach Herstellungsverfahren wird entweder neues oder recyceltes Material bei der Produktion verwendet. Als Standard gelten farblose Folien, während farbige Exemplare zumeist in den drei Grundfarben plus der Farbe Grün produziert werden. Je nach Anwendungszweck variiert die Beanspruchbarkeit der Folien zwischen minimal und sehr belastungsfähig. Für gewöhnlich sind die Sichthüllen nicht nur an der oberen, sondern auch an der rechten Seite geöffnet, wobei es sich dann um Sichthüllen ohne Heftrand handelt. Besagter Rand kommt vorzugsweise bei dreiseitig-geschlossenen Versionen zum Einsatz. Als gängige Größe der Folien gilt das DIN A4 Papierformat, während A5 und A3 nur selten zur Verwendung kommen.

Verwendungsbereich

Das Einsatzgebiet von Sichthüllen beginnt bereits im privaten Haushalt. Dabei machen nicht nur Erwachsene von ihnen Gebrauch, sondern auch Kinder bzw. Schüler. Wichtige Aufgabenblätter und empfindliche Materialien für beispielsweise den Kunstunterricht werden mithilfe der Hüllen sicher transportiert. Auch Zeugnisse werden in den schützenden Folien aufbewahrt, um Vergilben und anderen Alterserscheinungen vorzubeugen. Ähnlich verhält es sich mit wichtigen Dokumenten der Erwachsenen: Kontoauszüge, Versicherungsinformationen und Rechnungen werden über Jahre hinweg in den Hüllen abgelegt, sodass sich stets auf besagte Papiere zurückgreifen lässt. Sichthüllen erweisen sich auch in Büros als sehr hilfreich – insbesondere dann, wenn es sich um große Unternehmen mit vielen Klienten und/oder wertvollen Daten handelt.

Fazit

Unabhängig des finalen Einsatzortes bleibt es stets ein Fazit, dass die moderne Menschheit auf nützliche Büromaterialien wie Sichthüllen angewiesen ist, um in vielen Bereichen des Lebens den Überblick behalten zu können. Andernfalls wären unsortierte Papierstapel sowohl im Privatleben als auch innerhalb vieler Arbeitsplätze an der Tagesordnung.

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PDF Hinweis zur Verpackungsverordnung für Endverbraucher